Allgemeine Geschäftsbedingungen der be+ GmbH

1. Geltungsbereich

Gegenstand der Leistungen von be+ GmbH ist die Web-basierte Speicherung von Mitarbeiterdaten und Dokumenten und die Ermittlung und Darstellung von Leistungen eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Die einzelnen Leistungen finden sich auf der Webseite „be+“ und sind dort näher beschrieben.Für das Vertragsverhältnis gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf der Website befindlichen Leistungsbeschreibungen der einzelnen Leistungen von be+.

be+ schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

2. Zustandekommen des Vertrages, Testphase

Ein Vertragsschluss setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts voraus. Dies erfolgt durch die Registrierung durch den Kunden auf der Website  und Einrichtung des Accounts durch be+. 

Er kann  dabei zwischen den dort genannten Leistungspaketen wählen. Diese sind auf der Website näher beschrieben. Bei dieser Buchung gibt der Kunde Firmenname, Name und Vorname des Vertreters (Geschäftsführer oder Personalverantwortlicher) und Rechnungsadresse ein.  Durch Absendung dieser Angaben wird zwischen dem Kunden und be+ ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen von be+ geschlossen. Zu dem so eingerichteten Account erhält der Kunde einen Link um seinen Account zu aktivieren und ein Passwort zu setzen. Die Login-Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich.  Innerhalb eines Testzeitraums von 30 Kalendertagen kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen seinen Account kündigen. Nach Kündigung wird der Account gesperrt. Eine Zahlungspflicht des Kunden bei Kündigung während des Testzeitraums wird nicht begründet. Etwa vom Kunden eingegebene Daten werden gelöscht.

Die Registrierung eines Accounts mit fiktiven Unternehmensdaten ist nicht gestattet. In dem Fall behält es sich be+ vor, den Account für die Nutzung nicht freizuschalten.

3. Leistungen von be+, Leistungsänderungen

Die Leistungen von be+ und die Laufzeit eines abgeschlossenen Vertrages sind auf der Website dargestellt. Die dortigen Leistungsbeschreibungen sind Teil der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Was dort nicht aufgeführt ist, ist von be+ auch nicht geschuldet.

Von den Leistungen auf der Website abweichenden Leistungen und Konditionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen kann der Kunde auch im laufenden Vertragszeitraum buchen. Eine zusätzliche Buchung lässt einen neuen Vertragszeitraum beginnen. Reduzierungen der vertraglichen Leistungen können jeweils zum Ablauf eines Vertragszeitraums, ohne dass es einer Kündigung durch den Kunden bedarf, vom Kunden vorgenommen werden.

be+ ist berechtigt, für Unterstützungsleistungen im Rahmen von Datenschutz, insbesondere bei der Bearbeitung von Anfragen und Ansprüchen betroffener Personen, diese Tätigkeit zu den jeweils gültigen Stundensätzen von be+ zu berechnen.

4. Technische Verfügbarkeit der Website, Reaktionszeiten

be+ schuldet eine Verfügbarkeit der Website von 99 % 24/7.

Ausgenommen davon sind Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten. Diese werden möglichst im Zeitraum 18:00 – 7:00 Uhr durchgeführt. Änderungen außerhalb dieser Zeiten werden dem Kunden möglichst frühzeitig mitgeteilt.

Weiter ausgenommen von der Verfügbarkeit sind Zeiten, in denen die Website aufgrund von technischen Problemen, die nicht von be+ zu vertreten sind, insbesondere höherer Gewalt und Verschulden Dritter, nicht erreichbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekanntwerdende Störungen der Systemverfügbarkeit unverzüglich an be+ zu melden. In diesem Fall wird be+ innerhalb seiner üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8.00 – 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von be+ sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres, mit einer Reaktionszeit von 24 Stunden das Problem bearbeiten. Reaktionszeit ist der Zeitraum, bis zu dessen Ende be+ mit der Bearbeitung des Problems begonnen haben muss.

Beispiel: am Montag um 16:00 Uhr geht eine Fehlermeldung ein, Reaktionszeit 24 Stunden: die Arbeiten müssen dann am Dienstag bis 16:00 Uhr begonnen worden sein.

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden, Ansprechpartner

be+ kann seine Leistungen nicht ohne die aktive Mitwirkung des Kunden erbringen. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind notwendig, um den Vertragszweck zu erreichen. Sie stellen daher rechtlich Hauptleistungspflichten des Kunden dar.

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu melden. Tut der Kunde dies nicht, verliert er alle Rechte wegen der festgestellten Fehler.

Der Kunde unterstützt be+ bei der Untersuchung aufgetretener Fehler, insbesondere durch eine möglichst konkrete Beschreibung des Fehlers.

Der Kunde benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der allein berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis und die Nutzung der Website von be+ zu treffen. Diese Person ist allein berechtigt, Fragen zur Anwendung der Leistungen von be+ zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von be+ nur im Rahmen der Gesetze zu benutzen. Er muss es insbesondere unterlassen, durch die Nutzung Rechte Dritter zu verletzen. 

Der Kunde informiert be+ unverzüglich, wenn der Verdacht oder die Gewissheit besteht, dass die Zugangsdaten zum Kundenaccount Dritten bekannt geworden sein könnten, ein Verdacht oder die Gewissheit einer Gefahr, für die in der Applikation verarbeiteten personenbezogenen Daten erkennbar ist oder er Gefahren für die IT-Sicherheit der Applikation von be+ erkennt.

Der Kunde sorgt auf seiner Seite für die ausreichenden technischen Voraussetzungen, um die Leistungen von be+ zu nutzen.

Für die bestmögliche Nutzung der Website von be+ empfiehlt be+ die Verwendung aktuell gängiger Browser wie Google Chrome, Safari, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellsten Version. Wir garantieren keine Unterstützung anderer, spezifischer Browserversionen.

Der Kunde schützt seine eigene IT durch, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende, Sicherungsmaßnahmen. Auf den Grundschutzkatalog des BSI wird verwiesen.

6. Rechtseinräumung

Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, die zur Verfügung gestellte Software für eigene Zwecke zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, die Leistungen für Dritte zu nutzen oder durch diese nutzen zu lassen. Insoweit erhält er ein nicht ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenztes Recht zur Nutzung der Software.

Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 271 HGB, §§ 15 ff. Aktiengesetz.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Es gelten die auf der Website angegebenen Preise für die einzelnen Leistungen. Diese unterscheiden sich nach Funktionen in der Plattform und Anzahl der verwalteten Arbeitnehmer. 

Die Preise sind monatliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung erfolgt jeweils zu Beginn der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit.

Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgen in der Regel per Überweisung. Zusätzlich steht dem Kunden die Zahlung per Bankeinzug zur Verfügung. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wendet be+  das SEPA-Lastschriftverfahren an. be+ wird den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel zwei Tage vorher. Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde be+, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und zwar nach Wahl von be+ entweder durch E-Mail oder dadurch, dass die Rechnung zum Abruf zur Verfügung gestellt wird.

Kommt der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei zuletzt geschuldeten Monatsbeträgen entspricht, in Verzug, ist be+ berechtigt, den Account des Kunden mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche zu sperren. Dies beseitigt nicht die Vergütungspflicht des Kunden.

be+ hat das Recht, die Abonnementkosten angemessen zu erhöhen und hat dies im Voraus mindestens 2 Monate vorher per Mail zu kommunizieren. Der Kunde hat das Recht, seinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen.

8. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

Der Vertrag hat eine Laufzeit von jeweils einem Monat. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch. 

Zusätzliche Leistungen kann der Kunde auch im laufenden Vertragszeitraum buchen. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail).

Nach Wirksamwerden einer Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt. Der Kunde ist daher gehalten, rechtzeitig vor Wirksamwerden der Kündigung die dort befindlichen Daten zu sichern.

9. Gewährleistung

be+ ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen zu beheben.

Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von be+ durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Stellung einer anderen Software.

Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn be+ ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von  be+ verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann, darf, und solche Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens aber auf 100.000 € beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

Erbringt be+ unentgeltliche Leistungen, zum Beispiel während eines Testzeitraums zugunsten des Kunden, haftet be+ nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Hierfür besteht eine unbeschränkte Haftung.

11. Vertraulichkeit

Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

– ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

– der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

– der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, 

ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 11 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

12. Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO können unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen, sowie dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag entnommen werden. Diese sind unter https:/beplus.de/ einsehbar.

13. Änderungen der Leistungen und der AGB

13.1 be+ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Dazu wird be+ dem Kunden die geplanten Änderungen per Textform mitteilen und dabei auch auf die geänderten Vorschriften hinweisen. Weiter wird der Kunde dabei darauf hingewiesen, dass er der geplanten Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Information über die Änderung in Textform widersprechen kann. Tut der Kunde dies, wird die Änderung nicht wirksam.

13.2 be+ ist auch berechtigt, vereinbarte Leistungen zu ändern, sofern sie keine nur eine unwesentliche Veränderung der vertraglich vereinbarten Leistungen darstellen.

Stellt eine Änderung eine wesentliche Änderung dar, wird be+ dies dem Kunden vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform mitteilen und ihn dabei auch auf das nachstehende Widerspruchsrecht hinweisen. Der Kunde ist dann berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung dieser Änderung in Textform zu widersprechen. Widerspricht er, bleibt es beim alten Vertrag; widerspricht er nicht, wird die Änderung Vertragsbestandteil.

13.3 be+ ist weiter berechtigt, die vereinbarte Vergütung jeweils in Textform mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum Anfang eines Monats zu erhöhen. Der Kunde ist dann berechtigt, der Änderung bis zum Wirksamwerden der Änderung in Textform zu widersprechen. In diesem Fall ist be+ berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

14. Allgemeines

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für den Sitz der be+ GmbH zuständige Gericht.

Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden die Sprachen zur Verfügung, in welchen diese AGB auf der Internetseite von be+ abrufbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region – Deutschland, Österreich, Schweiz –  ist dabei die bei Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.