Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Enthüllungen ohne Angst

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von Nils Fleischmann

Blog

Missstände in staatlichen Behörden oder Unternehmen gibt es immer wieder. Dass sie ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, ist oft der Verdienst einzelner Whistleblower. Der wohl bekannteste unter ihnen ist Edward Snowden, der mit seinen Enthüllungen die große NSA-Affäre in Gang brachte. In den USA drohen ihm deshalb viele Jahre Haft. Doch auch bei Enthüllungen eine Nummer kleiner fürchten Hinweisgebern unangenehme Konsequenzen. Um das zu verhindern, hat der Gesetzgeber nach einigen Anläufen das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) erlassen. Wir erklären, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und welche Änderungen sich für Unternehmen ergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nach der Whistleblower besser geschützt werden müssen. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden trat es nur einen Monat nach Verkündung am 2. Juli 2023 in Kraft – bedenklich wenig Zeit zur Umsetzung also. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden erhalten immerhin eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Schaffung von internen und externen Meldestellen

Doch worum geht es inhaltlich? Mit dem Gesetz wurden klare Regeln für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien geschaffen und die Rechte derjenigen erheblich gestärkt, die Hinweise auf interne Missstände weitergeben wollen. 

Unternehmen und Organisationen sind demnach verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, die es den Mitarbeitern ermöglichen, Verstöße zu melden. Diese Meldestellen müssen unabhängig sein und direkten Zugang zur Geschäftsleitung haben. Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde. Falls eine interne Meldung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, können Hinweisgeber ihre Informationen auch an externe Stellen abgeben, so zum Beispiel ans Bundesamt für Justiz.

Große Bedeutung von Anonymität

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass auch anonym abgegebenen Hinweisen nachgegangen werden muss. So sollen auch Meldungen von Personen ermöglicht werden, die Gefahren oder berufliche Nachteile fürchten. Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass personenbezogene Daten von Hinweisgebern geschützt werden, um eine Rückverfolgung zu verhindern.

Unternehmensintern muss jegliche Form der Benachteiligung, sei es Kündigung, Abmahnung oder Versetzung verhindert werden. Sollte es dennoch zu Repressalien kommen, können Hinweisgeber rechtliche Schritte ergreifen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ziel: Abwendung gesellschaftlichen und unternehmerischen Schadens

Insgesamt zielt das Hinweisgeberschutzgesetz darauf ab, die Bedingungen zur Aufklärung von Missständen zu verbessern. Mitarbeitende, die von unsauberen Abläufen erfahren, sollen ermutigt werden, diese zu melden. Obwohl beispielsweise die Einrichtung von Meldestellen für Unternehmen kurzfristig Mehraufwand bedeutet, dürften sie mittel- bis langfristig profitieren. Schließlich schadet das Fehlverhalten Einzelner dem gesamten betroffenen Unternehmen – sowohl finanziell als auch im Bezug auf das Image. Kleine und mittlere Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden sind ohnehin nicht von dem Gesetz betroffen. Doch auch für sie dürfte es sich lohnen, über die Einführung einzelner Elemente nachzudenken. Um potenzielle Missstände im Keim zu ersticken, lohnt es sich, digitale und rechtssichere Prozesse einzuführen.

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