Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Enthüllungen ohne Angst

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von Nils Fleischmann

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Missstände in staatlichen Behörden oder Unternehmen treten immer wieder auf. Dass sie ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, ist oft das Verdienst einzelner Whistleblower. Einer der bekanntesten ist Edward Snowden, der mit seinen Enthüllungen die große NSA-Affäre in Gang brachte. In den USA drohen ihm deshalb viele Jahre Haft. Doch auch bei kleineren Enthüllungen fürchten Hinweisgeber unangenehme Konsequenzen. Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber nach einigen Anläufen das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) erlassen. Wir erklären, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und welche Änderungen sich für Unternehmen ergeben.

Schutz für Whistleblower: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die den Schutz von Whistleblowern verbessern soll. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden trat es am 2. Juli 2023 in Kraft, was nur einen Monat zur Umsetzung ließ. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Interne und externe Meldestellen

Das Gesetz schafft klare Regeln für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien und stärkt die Rechte derjenigen, die Hinweise auf interne Missstände geben möchten. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, die unabhängig sein und direkten Zugang zur Geschäftsleitung haben müssen. Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, wie zum Beispiel die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung der Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde. Wenn eine interne Meldung nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht, können Hinweisgeber ihre Informationen auch an externe Stellen wie das Bundesamt für Justiz weitergeben.

Bedeutung der Anonymität

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass auch anonym abgegebenen Hinweisen nachgegangen werden muss. Dies soll es ermöglichen, Meldungen von Personen zu erhalten, die berufliche Nachteile oder Gefahren fürchten. Das Gesetz stellt außerdem sicher, dass personenbezogene Daten von Hinweisgebern geschützt werden, um eine Rückverfolgung zu verhindern.

Schutz vor Benachteiligung

Innerhalb des Unternehmens muss jegliche Form der Benachteiligung, sei es Kündigung, Abmahnung oder Versetzung, verhindert werden. Sollte es dennoch zu Repressalien kommen, können Hinweisgeber rechtliche Schritte ergreifen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ziel: Schutz vor gesellschaftlichem und unternehmerischem Schaden

Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, die Bedingungen zur Aufklärung von Missständen zu verbessern. Mitarbeitende, die von unsauberen Abläufen erfahren, sollen ermutigt werden, diese zu melden. Die Einrichtung von Meldestellen bedeutet für Unternehmen kurzfristig zwar Mehraufwand, doch langfristig dürften sie profitieren. Fehlverhalten Einzelner schadet dem gesamten Unternehmen sowohl finanziell als auch im Hinblick auf das Image. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind zwar nicht von dem Gesetz betroffen, doch auch für sie dürfte es sich lohnen, über die Einführung einzelner Elemente nachzudenken. Digitale und rechtssichere Prozesse können helfen, potenzielle Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

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