Wie Unternehmen sich jetzt optimal auf die elektronische AU vorbereiten sollten

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von Nils Fleischmann

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Der Hals kratzt, die Nase läuft und der Kopf hämmert: Wacht man morgens mit einer saftigen Erkältung auf, ist an Arbeit meist nicht zu denken. Der bekannte gelbe Schein, der nach dem Arztbesuch die Arbeitsunfähigkeit (AU) bestätigt, muss trotzdem so schnell wie möglich an den Arbeitgeber und die Krankenkasse weitergegeben werden – zumindest bisher. Durch die Einführung der elektronischen AU bleiben dem Patienten diese lästigen Schritte schon bald gänzlich erspart. Wir haben recherchiert, was sich wann ändert und wie Unternehmen von der Einführung der eAU profitieren können.

Das Ende des gelben Scheins

Die meisten Arbeitnehmenden haben sich seit Jahren an das System mit dem gelben Schein gewöhnt: Trotz Krankheit müssen sie die Durchschläge schnellstmöglich dem Arbeitgeber und auch der Krankenkasse vorlegen. Hier sorgt die eAU schon jetzt für Erleichterung, denn seit dem 1. Januar 2022 sorgt die Arztpraxis in der Regel dafür, dass die Krankenkasse über die AU informiert wird.

Nach wie vor selbst informiert werden muss der Arbeitgeber. Hier ist Eile geboten, denn der gelbe Durchschlag muss spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Arbeitgeber darf sogar bereits am ersten Tag ein Attest einfordern. Das kann lästig sein, vor allem wenn durch die Krankheit jede kleine Tätigkeit buchstäblich zum Kraftakt wird. Doch auch hier schafft die eAU Abhilfe: Ab dem 1. Januar 2023 muss der Arbeitgeber nur noch über den krankheitsbedingten Ausfall informiert werden, die Bescheinigung fragt er dann selbst bei der Krankenkasse ab. Seit dem 1. Januar 2022 läuft dazu ein Pilotprojekt, bei dem Unternehmen schon jetzt die benötigten Daten elektronisch abrufen können, wenn sie dazu technisch in der Lage sind. Als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel bleibt auch dann noch eine Papierbescheinigung bestehen. 

Entlastung oder bürokratischer Mehraufwand?

Führt der Staat hier also eine Änderung ein, mit der auch Unternehmen tatsächlich bürokratisch entlastet werden? Noch bestehen Zweifel. Zum einen gibt es Unklarheiten zur technischen Umsetzbarkeit in den Arztpraxen. Schon einmal musste der Start der eAU um sechs Monate verschoben werden, weil die Praxen sich nicht auf die Übertragung der Daten vorbereitet sahen. Auch jetzt hapert es noch teilweise an der elektronischen Übertragung an die Krankenkassen. Es bleibt also fraglich, ob die automatische Übermittlung an den Arbeitgeber pünktlich und flächendeckend zum neuen Jahr 2023 starten kann.

Rechtssichere Dokumentation mit be+

Trotz allem ist klar: Langfristig können sich Arbeitgeber den gelben Schein sparen. Sie müssen ein geordnetes und technisch sinnvolles System finden, um Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden rechtssicher zu dokumentieren. Höchste Priorität muss dabei der Schutz der so sensiblen Daten der Mitarbeitenden haben. Auf unserer Plattform be+ ist die rechtssichere Dokumentation der Krankheitszeit schon bald möglich – neben zahlreichen Features, mit denen wir kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt auf ihrem Weg zum modernen, attraktiven und rechtskonformen Arbeitgeber unterstützen. 

Für weitere Infos melde dich gerne bei uns über das Kontaktformular auf der Website oder per Mail an sales@beplus.de