Zurück zur Stechuhr? Was ist nach dem Urteil zur Zeiterfassung zu tun?

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von Nils Fleischmann

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Selten gibt es so viel Aufregung wegen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wie vergangene Woche – und das völlig zurecht, denn das „Stechuhr-Urteil“ zur Zeiterfassung könnte besonders für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Folgen mit sich bringen. Doch worum geht es genau und wie sollten die KMU reagieren?

Dem Urteil vorausgegangen war ein Streit zwischen einem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung forderte. Dass der BAG zugunsten des Arbeitgebers entschied ist dabei fast zweitrangig, denn besonders brisant ist die Urteilsbegründung: Legt man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus, bestehe bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – der Betriebsrat könne also nichts fordern, was ohnehin schon Gesetz sei. 

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf EU-Ebene

Das BAG bezieht sich dabei auf ein Urteil des EuGH vom Mai 2019, nach dem die EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System zur Zeiterfassung ihrer Belegschaft einzurichten. Damit sollen die Mitarbeitenden vor unentlohnten Arbeitsstunden und Nichteinhaltung der Pausenzeiten geschützt werden. Mehr zu dem Urteil gibt es hier.

Mit dem Urteil kommt das BAG der Bundesregierung zuvor und setzt sie nun unter Zugzwang: In den vergangenen drei Jahren seit dem EuGH-Urteil wurde das Thema ohne wirkliches Ergebnis zwischen Arbeits-und Wirtschaftsressort hin- und hergeschoben.

Jetzt arbeitet die Ampel an der Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht.

Das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Was ändert sich nun für Unternehmen? Bisher müssen laut Arbeitszeitgesetz nur Überstunden sowie die Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht weitet sich jetzt auf die gesamte Arbeitszeit aus. Jede gearbeitete Stunde muss also künftig dokumentiert werden. Die neue Regelung zielt darauf ab, sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende für die geltenden Arbeitsschutzvorgaben zu sensibilisieren und damit den Rahmen für ein beidseitig faires Arbeitsverhältnis zu setzen.

Dies muss aber nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeuten: Grundsätzlich können sich Mitarbeitende schließlich auch in Zukunft ihre Arbeitszeit frei einteilen und diese dann entsprechend dokumentieren.

Digitale Erfassung statt Stechuhr

Es ist bereits abzusehen, dass der Gesetzgeber keine engen Vorgaben bei der Umsetzung des Urteils anstrebt. Statt zur veralteten Stechuhr zurückzukehren, sollten sich besonders KMU für eine digitale und smarte Zeiterfassung entscheiden, um mit einer einfachen und rechtssicheren Dokumentation für die Zukunft gerüstet zu sein. 

Auf unserer Plattform be+ ist eine einfache und rechtssichere Dokumentation der Arbeitszeit schon jetzt möglich – neben zahlreichen Features, mit denen wir kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt auf ihrem Weg zum modernen, attraktiven und rechtskonformen Arbeitgeber unterstützen.

Für weitere Infos melde dich gerne bei uns über das Kontaktformular auf der Website oder per Mail an sales@beplus.de